Wir führen gesetzliche Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz (Btg.)
Wir werden von den zuständigen Amtsgerichten in den Aufgabenkreisen bestellt, in denen die Betreuten Unterstützung benötigen (Vermögenssorge, Gesundheitssorge, Behördenangelegenheiten, usw.
Wir betreuen Menschen mit psychischen oder körperlichen Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder alterbedingten geistigen Einschränkungen.
Es handelt sich um eine rechtliche Vertretung, d.h., wir sind "Anwalt der Betreuten", jedoch kein Pflege- oder Besuchsdienst.